Häufig gestellte Fragen - FAQ's
Wenn Sie eine Frage/Antwort vermissen, teilen Sie uns dies bitte hier mit.
Wie kann ich am Elternkreis teilnehmen?
Rufen sie uns an unter 0151 - 75 04 92 90 (wählbar bei Smartphone). Bei diesem Erstkontakt erfahren Sie den Termin unseres nächsten Treffens. Wenn Sie sich dann
entschließen, zu uns in die Gruppe zu kommen, erhalten Sie einen Terminplan. Unseren Treffpunkt finden Sie hier.
Ist die Teilnahme anonym?
Unsere Kinder bewegen sich durch ihre Sucht oftmals in der Illegalität. Darum ist das, was in der Gruppe gesprochen wird, streng vertraulich. Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, alles, was Sie bei uns erfahren, nicht an Außenstehende weiter zu geben. Wir sprechen uns alle mit Vornamen an. Wenn Sie es wünschen erfährt keiner der
Gruppenteilnehmer Ihren Nachnamen.
Muss ich im Elternkreis etwas sagen?
Es ist jedem selbst überlassen, ob er etwas sagen möchte oder nicht. Man kann zunächst nur mal zuhören und die Erfahrungen der anderen Teilnehmer mitnehmen. Sie werden jedoch bald merken, wie wohltuend es ist, sich mal alle Sorgen und Ängste von der Seele zu reden und sich mit anderen Betroffenen austauschen zu können.
Muss ich zu jedem Treffen kommen?
Nein, wir wissen, dass es wegen Schichtarbeit, verlängerten Ladenöffnungszeiten usw. nicht immer möglich ist, an jedem Treffen teilzunehmen. Es ist jedoch hilfreich, möglichst regelmäßig zum Gruppenabend zu kommen, um einen Prozess der Veränderung anzustoßen und voran zu bringen.
Was kostet die Teilnahme am Elternkreis?
Die Teilnahme am Elternkreis ist kostenlos, es werden keinerlei Beiträge erhoben. Über eine freiwillige Spende in die Gruppenkasse, aus der so manche Aktivität bezahlt wird, freuen wir uns allerdings sehr.
Wir helfen!
0151 - 75 04 92 90
selbsthilfe@Elternkreis-ulm.de
Was tun im Notfall?
Richtiges Verhalten im Notfall ist überlebenswichtig!
Sucht- und Drogenhotline
Erfahrene Fachleute aus der Drogen-
und Suchtberatung sind 24 h täglich erreichbar (! kostenfplichtig !)
01805 - 313031
Anwaltsnotdienst
für den Landgerichtsbezirk Ulm und Memmingen
0170 - 51 31 226